| Bedingungen |
- Die Gesamtmasse der Konstruktion darf höchstens 150 g betragen. (Brücken, die schwerer sind, werden ausgeschlossen!)
- Als Baumaterial wird Papier (maximal 80 g/m², also übliches Kopierpapier) zugelassen.
- Zum Verbund sind handelsübliche Klebstoffe (z.B. Uhu, Ponal, Sekundenkleber) zugelassen. (keine Klebestreifen!)
- Die Brücke muss eine lichte Weite von 500 mm überspannen. Sie muss mindestens 40 mm breit sein.
- Die freie Tiefe beträgt maximal 500 mm. Nach oben gibt es keine Begrenzung.
- Beachtet, dass zum Bestimmen der Belastbarkeit in der Mitte eurer Brücke (also bei 250 mm) ein 30 mm breites Holzstück aufgelegt werden muss.
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